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Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1076 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsge­setz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden (Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz ? LSDB-G) (1094 d.B.)
31.03.2011

Typ
Rede

Kategorie
RSS Feed Sonstiges



Sitzung: 24. Gesetzgebungsperiode Nationalrat 100. Sitzung am 31.03.2011


Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1076 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsge­setz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden (Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz - LSDB-G) (1094 d.B.) Redezeit: 12:47-12:52


Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Das vorliegende Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz ist, wie gesagt, ein erster Schritt in die richtige Richtung. Daher werden die Grünen heute diesem Gesetz ihre Zustimmung geben. (Abg. Neubauer: Auch da umgefallen!) Aber natürlich gibt es auch aus unserer Sicht noch zahlreiche offene Punkte, und daher haben wir einen umfassenden Abänderungsantrag eingebracht. Meine Damen und Herren von ÖVP und SPÖ, Sie könnten das heute noch wesentlich verbessern! Es liegt jetzt also an Ihnen, ob Sie ein besseres, sozusagen ein Gesetz mit Biss oder eher mehr Zahnlosigkeit zulassen wollen. Ich werde versuchen, es an einigen Beispielen noch zu präzisieren. Punkt eins ist, dass wir der Auffassung sind, dass nur den Grundlohn zu kontrollieren eindeutig zu wenig ist. Warum? - Nehmen wir nur Beispiele her. Die Tunnelzulage bei den Bauarbeitern beträgt etwa 25 Prozent des Lohnanteils. Montagezulage, Erschwerniszulagen, das sind alles Lohnbestandteile, die wesentlich sind und auch umfassend mit kontrolliert werden sollten. Auch was Firmen und öffentliche Aufträge betrifft: Meine Damen und Herren, die Aufträge, die an Firmen vergeben werden, bedeuten auch die Möglichkeit, dass hier die öffentliche Hand steuernd eingreifen kann, nämlich so, dass sie sagen kann: Wir ver geben Aufträge nur an jene Firmen, die sich auch in diesem Bereich an die Spielregeln halten. Herr Bundesminister, das wären zwei Punkte, und selbstverständlich auch das Strafausmaß, wie Sie es jetzt heruntergeschraubt haben und wo die FPÖ, wie gesagt, draußen vor der Tür steht. Sie steht draußen vor der Tür, wo es um so wichtige Fragen für die österreichischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geht! Herr Bundesminister, noch eines: Ich verstehe heute schon auch Ihre Emotionalität, das möchte ich sagen. Es ist notwendig, weil wir diese Frage auch auf die europäische Ebene heben müssen. Antidumping-Regelungen im Arbeitsrecht müssen in der Europäischen Union viel stärker, viel mehr auf die Tagesordnung kommen. Nur Ängste zu schüren, wie die FPÖ es tut, das hilft überhaupt niemandem! Es ist schon unglaublich, wenn man bedenkt, dass heute mehr österreichische ArbeitnehmerInnen in Slowenien arbeiten als umgekehrt Slowenen in Österreich. Herr Kollege Karlsböck - ich kenne Sie aus den Ausschüssen -, Sie haben auch immer ganz stolz erzählt: Meine Tochter hat in Ungarn studiert! Das haben Sie mir erzählt. So schaut es nämlich aus: Die Vorteile der Europäischen Union wahrzunehmen, auch den Austausch, aber dann, wenn es wirklich um Maßnahmen für unsere Bevölkerung geht, sich einfach vor wirklichen Maßnahmen zu drücken - das ist Ihre Praxis, wie Sie sie hier vorgeführt haben. Jetzt zum Landarbeitsgesetz: Warum ist es eine Zwei-Drittel-Materie? - Es ist so, weil das Landarbeitsgesetz bisher nicht von diesen Maßnahmen umfasst war. Ich finde hier auch ein Wort in Richtung Landarbeiterkammer, eine, ich sage, etwas wenig belichtete Einrichtung auf der Sozialpartnerebene. Aber ich meine, sie setzt sich seit Jahren wirklich sehr aktiv dafür ein, dass es gerade dort, wo es sehr schnell zu Dumping kommt - bei den Saisonniers, im Bereich illegaler Beschäftigung et cetera -, auch entsprechende Kontrollen und Maßnahmen gibt. Daher ist das ein wichtiger, zentraler Schritt, weil es selbstverständlich auch in der Landwirtschaft schwarze Schafe gibt, wie in der Bauwirtschaft und woanders auch. Das ist normal, dazu braucht es Regelungen, ob es jetzt bei den Erdbeerfeldern oder beim Spargelstechen ist. Eines ist, finde ich, auch in Richtung ÖVP klar herauszuarbeiten: Es wird heute viel in Scheinfirmen ausgelagert. Da sehen wir auch eine wirklich problematische Lücke. Das kann es nicht sein, sondern es sollten auch diese Scheinfirmen stärker als bisher unter das Landarbeitsgesetz fallen und ebenfalls von der Kontrolle erfasst werden. Wie gesagt, wir haben hier noch zwei, drei Problembereiche, die es ebenfalls anzusprechen gibt. Natürlich ist es auch wichtig, bei dieser Gelegenheit zu sagen, dass es keine Antidumping-Regelungen im Bereich der Lebensmittelbranche an sich, nämlich bei der Lebensmittelproduktion selbst gibt. Es gibt für Bäuerinnen und Bauern keinen Kollektivvertrag, das soll hier auch einmal gesagt werden. Daher wären auch auf dieser Ebene massiv Fragestellungen zu bearbeiten. Und: Was wir auf Dumpingebene international im Lebensmittelhandel durch Billiglöhne machen, ob das in Almeria in Spanien ist oder in Afrika, wo durch eine schlechte europäische Agrarpolitik diese Landarbeiter massiv bedroht sind - auch dieses Thema ist unbedingt zu berücksichtigen! Daher, meine Damen und Herren, brauchen wir mehr gesellschaftliche Solidarität und nicht weniger! Statt Hetze und Angst zu schüren, wie Sie von der FPÖ es machen, brauchen wir Sicherheit und klare Regelungen. Diesem Gesetz werden wir daher, auch wenn es nur ein erster Schritt ist, unsere Zustimmung geben. - Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)


 




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