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Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen über die Petitionen Nr. 56, 58, 60, 64, 68, 71 und 76 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 23 bis 25 (1159 d.B.)
17.05.2011

Typ
Rede

Kategorie
RSS Feed Sonstiges



Sitzung: 24. Gesetzgebungsperiode Nationalrat 105. Sitzung am 17.05.2011


Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen über die Petitionen Nr. 56, 58, 60, 64, 68, 71 und 76 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 23 bis 25 (1159 d.B.) Redezeit: 14:53-14:58


Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Frau Abgeordnete Lohfeyer hat schon die sehr positiven Entwicklungen - man muss es offen sagen -, was unsere Arbeitsweise im Petitionsausschuss betrifft, erwähnt. Ich möchte das auch hervorstreichen, auch wenn wir uns jetzt contra gemeldet haben - das möchte ich auch noch einmal erklären. Aber vorneweg: Positiv ist zweifelsfrei, dass wir eine gute Gesprächskultur haben. Danke auch an die Vorsitzende! (Beifall beim BZÖ. - Abg. Grosz: Und wer ist das?! Sag! Wer ist denn das?!) - Ja, keine Frage. Was das Procedere betrifft auch ein großes Danke an die Parlamentsdirektion für die Unterstützung und Begleitung unserer Arbeit, die ja - sagen wir es einmal ganz offen - nicht besonders im Fokus der Öffentlichkeit steht. Aber Gott sei Dank steht sie im Fokus der Frau Präsidentin. Das freut mich, denn es ist wichtig, die Bürgerinnen und Bürger ernst zu nehmen. Frau Präsidentin, Sie kennen das, Sie übernehmen haufenweise Petitionen von Bürgerinnen und Bürgern, die ganz unterschiedliche Anliegen an uns herantragen. (Abg. Mag. Prammer: Nicht alle, aber fast alle, sehr viele!) - Sehr viele, genau. Wir haben schon einiges gemeinsam weiterentwickelt. Wir haben noch unterschiedliche Auffassungen zum Beispiel darüber, wie, wann und wo im Plenum oder im Ausschuss weiterdiskutiert werden soll. Unsere Auffassung ist nach wie vor, dass Petitionen und Bürgerinitiativen, wenn sie themenbezogen sind, möglichst zu den Fachabgeordneten kommen sollten. Eine Verkehrspetition von Bürgerinnen und Bürgern soll nicht irgendwie im Petitionsausschuss kurz angesprochen, dann im Plenum kurz behandelt werden und das war es. Nein, wir wollen, dass Fachabgeordnete Petitionen und Bürgerinitiativen in Zukunft verstärkt auf die Tagesordnung bekommen - im Verkehrsausschuss, im Umweltausschuss, in anderen Ausschüssen. Das ist sowohl eine Belebung der parlamentarischen Debatte als auch der Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern auf sehr direktem Wege. So wäre das sinnvoll und vorgesehen. (Zwischenruf des Abg. Themessl.) - Ja, Herr Kollege, das können wir gemeinsam weiterentwickeln. Das ist machbar. Ebenfalls positiv ist es, die Möglichkeiten der Geschäftsordnung auszureizen und wirklich Hearings durchzuführen. Wir hatten einige, ich nenne nur die gemeinsame Schule oder die Frage der sozialen Situation in Österreich, „Kinder gehören nicht ins Gefängnis", um dieses Beispiel positiv zu erwähnen, was das Prozedere betrifft. Diese Initiative haben wir dem Innenausschuss zugewiesen. Das ist meiner Meinung nach die richtige Vorgangsweise. Einige sind zur Kenntnis genommen worden, von denen wir meinen, dass es wichtig wäre, sie weiterzudiskutieren. Stichwort ist zum Beispiel ein Thema, das uns weiter bewegen wird, nämlich die Frage der Verteilungsgerechtigkeit. „Gerechtigkeit macht stark - Für mehr Verteilungsgerechtigkeit!" - Das ist das Thema, das uns jahraus, jahrein in den nächsten Jahren beschäftigen wird, bei schrumpfendem oder stagnierendem Budget oder weniger Mitteln im Sozialbereich - auf keinen Fall aber mehr Mitteln. Daher bringe ich auch einen Entschließungsantrag zu einer Initiative ein, nämlich zur Initiative betreffend die jährliche Valorisierung des Pflegegeldes. Meine Damen und Herren, genau das ist eine ganz entscheidende Frage, um langfristig und nachhaltig Pflege überhaupt möglich zu machen und in einer eigentlich vergleichsweise kostengünstigen und sinnvollen Art und Weise möglich zu erhalten. Ich bringe daher folgenden Antrag ein: Entschließungsantrag der Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde betreffend jährliche Valorisierung des Pflegegeldes Der Nationalrat wolle beschließen: „Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzentwurf zuzuleiten, welcher eine jährliche Wertanpassung des Pflegegeldes an die Inflation (‚Valorisierung‘) beinhaltet." ***** Meine Damen und Herren, für eine Bevölkerungsgruppe, die aufopfernd Pflegetätigkeiten durchführt, die wirklich entbehrungsvoll ist, aber dafür eine Minimalanerkennung bekommen muss, sollte entsprechend dem Lebenshaltungsstandard und der durchschnittlichen Teuerung das doch inkludiert sein. Eine so wichtige soziale Leistung ist auch eine Frage der innergesellschaftlichen Solidarität. Das sollte uns das wert sein, das ist meiner Meinung nach eine wichtige Weichenstellung. Ich hätte es auch gut gefunden, diese Geschichte dem Fachausschuss zuzuweisen und dort noch einmal fachlich in der ganzen Breite zu diskutieren. Das ist leider nicht geschehen, aber mit diesem Antrag hoffe ich, einen kleinen Impuls zu setzen, und ersuche um die Zustimmung der anderen Fraktionen. - Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen sowie der Abgeordneten Mag. Wurm, Grosz und Ursula Haubner.)


 




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