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Nationale Importverbote für Genmais muessen aufrecht bleiben
24.06.2005

Typ
Presseaussendung

Kategorie
RSS Feed Agrarpolitik



Nationale Importverbote für Genmais müssen aufrecht bleiben

Alle Rechtsmittel ausschöpfen - Keine Zulassung von Gentech-Mais MON 863


"Die Gentechnik-Importverbote, die im heutigen
EU-Umweltministerrat wieder einmal zur Diskussion stehen, müssen mit
allen Mitteln verteidigt und alle Rechtsmittel dafür ausgeschöpft
werden," fordert Wolfgang Pirklhuber, Landwirtschaftssprecher der
Grünen. Neben Österreich haben auch Frankreich, Deutschland,
Luxemburg, Griechenland und Ungarn Verbote für bestimmte
Genmais-Sorten verhängt.

Für Österreich geht es um die Aufhebung der Importverbote für die
gentechnisch veränderten Maislinien MON 810, T25 und Bt 176, die vor
dem EU-Moratorium 1998 auf EU-Ebene auch für den Anbau zugelassen
wurden. Die Bedenken gegen diese Sorten sind nach wie vor aufrecht
und beziehen sich unter anderem auf die unzureichende Risikobewertung
des Bt-Toxins auf Umwelt und Gesundheit. Für die Sorte Bt 176, die
wegen der Resistenz gegen das in der Tier- und Humanmedizin breit
verwendete Antibiotikum Ampizillin höchst bedenklich ist, zeichnet
sich erstmals eine qualifizierte Mehrheit für die Aufrechterhaltung
des Importverbotes ab, informiert Pirklhuber.

Weiters steht der Antrag auf Inverkehrbringung des gentechnisch
veränderten Maisprodukts MON 863 auf der Tagesordnung. Die
europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat eine positive
Bewertung abgegeben, obwohl eine Rattenfütterungsstudie bedenkliche
Ergebnisse geliefert hat. "Monsanto hat die Herausgabe des Berichts
zur Überprüfung der Tauglichkeit des MON 863 als Lebensmittel bisher
verweigert. Greenpeace hatte auf die Veröffentlichung der Studie
gedrängt, da im letzten September durch einen französischen Beamten
Unregelmäßigkeiten in Monsantos Zulassungsantrag für die Maissorte
MON 863 zu Tage gekommen waren: Fütterungsversuche an Ratten waren im
Zulassungsantrag nicht korrekt ausgewertet worden", so Pirklhuber.
Nun habe das Oberverwaltungsgericht Münster das Urteil des
Verwaltungsgerichts Köln bestätigt, nach dem der weltgrößte Saatgut-
und Chemiekonzern Monsanto seinen Testbericht über die Maissorte MON
863 veröffentlichen muss.