Bauernhoefe in der Krise? Gruene Verbesserungs-Vorschlaege fuer das neue OEPUL
19.09.2014
Event jetzt bewerten:Aktuelle Fragen zum Programm zur laendlichen Entwicklung 2014-2020, Gruenen Baeuerinnen und Bauern praesentieren Verbesserungsvorschlaege
Bauernhöfe
in der Krise? - Strukturwandel in Landwirtschaft beschleunigt sich!
Das neue
Agrarförderprogramm wird das Höfesterben nicht bremsen sondern beschleunigen!
Das Bauernsterben geht ungebremst weiter. Der aktuelle Grüne Bericht 2014
zeigt klar, dass seit 2010 in Österreich mehr als 5800 Bauernhöfe aufgegeben
wurden. Auch die Zahl der geförderten Betriebe (laut INVEKOS) in Oberösterreich
nahm von 2010 auf 2013 um 1593 Betriebe ab und beträgt derzeit 26601 Betriebe.
Auch die Einkommenssituation 2013 war alles andere als rosig. Ein sattes Minus
von 6-7 %. Das neue Agrarumweltprogramm ÖPUL ab 2015 wird diesen Prozess sogar
beschleunigen, denn es stehen laut aktuellem Programmentwurf jährlich ca. 60
Mio € weniger an Flächenförderungen zur Verfügung.
Das vom
Landwirtschaftsministerium vorgelegte neue Förderprogramm ist dermaßen
kompliziert und unübersichtlich, dass viele Bäuerinnen und Bauern das Handtuch
werfen werden, wenn es nicht zu wesentlichen Vereinfachungen und Verbesserungen
kommt. Besonders tragisch in diesem Zusammenhang ist auch die seit kurzem erfolgte
Streichung der Arbeitslosenunterstützung für Nebenerwerbsbauern auch mit sehr
geringen Einheitswerten, obwohl diese als ArbeitnehmerInnen laufend
Arbeitslosenbeiträge einzahlen. Sollte dieser Lapsus nicht rasch repariert
werden, sind viele Bäuerinnen und Bauern gezwungen, ihre Landwirtschaft
aufzugeben, die ihnen nicht nur kein existenzsicherndes Einkommen, sondern oft
noch Verluste beschert.
Bei der Konzeption
des neuen Agrarfördersystems, das ab 1. Jänner 2015 gelten soll, wurde die
Chance nicht genutzt eine Reform an Kopf und Gliedern durchzuführen. Im
Programm Ländliche Entwicklung wurden auch den Biobauern die Hektarsätze
gekürzt. Während die Agrarumweltmaßnahmen massiv beschnitten wurden, werden die
Investitionsförderungen kräftig aufgestockt, obwohl laut einer aktuellen
Umfrage (keyQuest) nur 16 % der österreichischen Landwirte ihren Betrieb
intensivieren wollen. Dies bevorzugt die Großbetriebe, die sich teure
Investitionen leisten können und die Banken und Raiffeisen, die von diesen
Investitionen profitieren. Das fördert die weitere Intensivierung der
Landwirtschaft und führt gleichzeitig zu Einkommenseinbußen für viele Betriebe.
Auch die EU-Kommission
kritisiert die geplanten Kürzungen für Umwelt-und Klimaschutz im
österreichischen Programmentwurf und fordert inhaltliche Nachbesserungen in
zentralen Bereichen.
RH-Bericht offenbart
massive Mängel im Agrar-Kontroll-system der AMA
Unzureichende
Information der Bäuerinnen und Bauern und Schwächen in der Qualitätssicherung!
Die vom Rechnungshof aufgezeigten Mängel im derzeitigen
Agrarfördersystem sollten genutzt werden, um im Programm für die ländliche
Entwicklung 2015-2020 entsprechende Verbesserungen vorzunehmen.
Der aktuelle Rechnungshofbericht offenbart grundsätzliche Schwächen des
österreichischen Agrar-Kontrollsystems. Die Defizite liegen vor allem in einem
Kompetenzwirrwarr zwischen Landwirtschaftsministerium, der AMA als Zahlstelle
und den ausführenden Landwirtschaftskammern. Letztere haben massive
Interessenskonflikte, da sie sowohl die Bäuerinnen und Bauern beraten sollen,
als auch gleichzeitig Aufgaben der AMA im Rahmen der Förder- und
Kontrollabwicklung übernommen haben.
Die Einhaltung der Vorgaben für die Flächendigitalisierung, die durch
die Bezirksbauernkammern abgewickelt werden, wurde vom internen Revisionsdienst
der AMA erst beginnend mit 2010 stichprobenartig überprüft. „Er analysierte
festgestellte Fehler nicht rechtzeitig im Hinblick auf deren möglichen
systemischen Charakter" und legte erst 2013 einen Aktionsplan für die
Fehlerbehebung vor, so die Kritik des Rechnungshofes.
Kritik äußerte der Rechnungshof auch an der unzureichenden Information
der Bäuerinnen und Bauern über die Auswirkungen die durch Über- oder
Unterdeklaration von Flächen drohten, das Ausmaß der Sanktionen seien in der
Verpflichtungserklärung nicht oder unzureichend dargestellt.
Auch wenn das Gesamtausmaß der Rückzahlungsverpflichtungen für Österreich
im Ausmaß von 3,63 Mio € vergleichsweise gering ist, sind die Auswirkungen im
Einzelfall für die betroffenen Bäuerinnen und Bauern gravierend oder sogar
existenzbedrohend.
Der Rechnungshofbericht fordert in seinen Empfehlungen unter anderem
auch eine einfachere Almflächenfeststellung, wie sie zum Beispiel in Bayern
angewendet wird sowie, dass behördliche Aufgaben, wie die amtliche Feststellung
der Referenzflächen, in Hinkunft nicht mehr durch die Landwirtschaftskammern
abgewickelt werden sollen.
Verbesserungsvorschläge der Grünen Bäuerinnen und
Bauern betreffend ÖPUL neu
Die Grünen Bäuerinnen und
Bauern fordern Umschichtungen in Höhe von 200 Mio € zugunsten der Umwelt- und
Bioförderungen. Weiters fordern wir eine Verbesserung des
Entwurfes, insbesondere eine klare Prioritätensetzung innerhalb des Programmes
- einfache und klar kontrollierbare Maßnahmen mit einem evaluierbaren Mehrwert
und konkreten Zielbestimmungen, sowie eine deutliche Stärkung des Biolandbaus
bei gleichzeitiger Vereinfachung der Maßnahme und Förderzuschläge (TOP-UPs) für
freiwillige Maßnahmen im Natur-, Biodiversitäts- und Fruchtfolgebereich.
1)
Die komplizierte
Maßnahme Umweltgerechte und Biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB)
sollte wesentlich vereinfacht werden. Die Digitalisierung von Einzelbäumen ist
völlig überzogen. Als Alternative sollte die Fläche mit Bäumen (z.B. Streuobst)
herangezogen werden - Die Zahl der Bäume ist beim Erstansuchen anzugeben und
darf innerhalb der Periode max. um 10 % verringert werden.
2)
Die Maßnahme UBB
sollte generell nicht als Voraussetzung für andere Fördermodule gelten, sondern
ausschließlich als TOP-UP konzipiert sein! Das heißt ein Betrieb, der zB. an
der Maßnahme BIO teilnimmt, kann freiwillig zusätzlich spezifische
Biodiversitätsmaßnahmen treffen und bekommt diese Leistungen dann zusätzlich
abgegolten.
3)
Im Rahmen der
Maßnahme UBB sollte bei den Fruchtfolgeauflagen der Anbau von Leguminosen
(Ackerbohne, Erbse, Soja, Lupine, u.a.) > 5 % der Ackerfläche besonders
gefördert werden.
4)
Die
Investitionsförderungen im Rahmen der ländlichen Entwicklung sollten nur an
Betriebe vergeben werden, die auch am ÖPUL teilnehmen. Es muss verhindert
werden, dass es zu einer negativen Beeinträchtigung der Umwelt durch zB. eine industrielle
Tierhaltung kommt.
5)
Bei den
Begrünungsvarianten durch Zwischenfrüchte sollte es auch möglich sein Kleegras
und Wechselwiesen anzubauen, die im nächsten Jahr dann als Hauptkultur am Acker
verbleiben (alte Maßnahme H)
6)
Im System Immergrün
ist zu gewährleisten, dass keine Totalherbizide eingesetzt werden dürfen. Der
Zeitraum von 50 Tagen zwischen zwei Hauptkulturen ist zu gering und sollte
zumindestens auf 60 Tage ausgedehnt werden.
7)
Der GVE-Schlüssel
sollte auch für Damwild und Rotwild Tiere unter 1 Jahr berücksichtigen. Dies
ist insofern sinnvoll als auch „Zwergzebus" unter einem halben Jahr in der
AMA-Liste angeführt sind.
8)
Die
Pflanzenschutzmittel-Einschränkungen, die für den vorbeugenden Gewässerschutz
auf Ackerflächen für Oberösterreich gelten, nämlich das Verbot des Einsatzes
der Wirkstoffe S-Metolachlor, Chloridazon, Terbuthylazin, Metazachlor, Bentazon
sollte in allen Bundesländern gelten.
9)
In der Tierschutzmaßnahme
Weidehaltung sollten alle Tierkategorien bei den Rindern, Schafen, Ziegen praxisgerechter
dargestellt und angeboten werden - zusätzlich sollte diese Maßnahme auch für
eine extensive Schweinehaltung angeboten werden
10)
Die Flächenziele für
den Biolandbau inkl. Naturschutzflächen, Natura-2000 Gebiete und Bio-Almflächen
bis 2020 sollte auf mindestens 750 000 Hektar erhöht werden.