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Bauernhoefe in der Krise? Gruene Verbesserungs-Vorschlaege fuer das neue OEPUL

19.09.2014

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Aktuelle Fragen zum Programm zur laendlichen Entwicklung 2014-2020, Gruenen Baeuerinnen und Bauern praesentieren Verbesserungsvorschlaege

Bauernhöfe in der Krise? - Strukturwandel in Landwirtschaft beschleunigt sich!

Das neue Agrarförderprogramm wird das Höfesterben nicht bremsen sondern beschleunigen!

Das Bauernsterben geht ungebremst weiter. Der aktuelle Grüne Bericht 2014 zeigt klar, dass seit 2010 in Österreich mehr als 5800 Bauernhöfe aufgegeben wurden. Auch die Zahl der geförderten Betriebe (laut INVEKOS) in Oberösterreich nahm von 2010 auf 2013 um 1593 Betriebe ab und beträgt derzeit 26601 Betriebe. Auch die Einkommenssituation 2013 war alles andere als rosig. Ein sattes Minus von 6-7 %. Das neue Agrarumweltprogramm ÖPUL ab 2015 wird diesen Prozess sogar beschleunigen, denn es stehen laut aktuellem Programmentwurf jährlich ca. 60 Mio € weniger an Flächenförderungen zur Verfügung.

Das vom Landwirtschaftsministerium vorgelegte neue Förderprogramm ist dermaßen kompliziert und unübersichtlich, dass viele Bäuerinnen und Bauern das Handtuch werfen werden, wenn es nicht zu wesentlichen Vereinfachungen und Verbesserungen kommt. Besonders tragisch in diesem Zusammenhang ist auch die seit kurzem erfolgte Streichung der Arbeitslosenunterstützung für Nebenerwerbsbauern auch mit sehr geringen Einheitswerten, obwohl diese als ArbeitnehmerInnen laufend Arbeitslosenbeiträge einzahlen. Sollte dieser Lapsus nicht rasch repariert werden, sind viele Bäuerinnen und Bauern gezwungen, ihre Landwirtschaft aufzugeben, die ihnen nicht nur kein existenzsicherndes Einkommen, sondern oft noch Verluste beschert.

Bei der Konzeption des neuen Agrarfördersystems, das ab 1. Jänner 2015 gelten soll, wurde die Chance nicht genutzt eine Reform an Kopf und Gliedern durchzuführen. Im Programm Ländliche Entwicklung wurden auch den Biobauern die Hektarsätze gekürzt. Während die Agrarumweltmaßnahmen massiv beschnitten wurden, werden die Investitionsförderungen kräftig aufgestockt, obwohl laut einer aktuellen Umfrage (keyQuest) nur 16 % der österreichischen Landwirte ihren Betrieb intensivieren wollen. Dies bevorzugt die Großbetriebe, die sich teure Investitionen leisten können und die Banken und Raiffeisen, die von diesen Investitionen profitieren. Das fördert die weitere Intensivierung der Landwirtschaft und führt gleichzeitig zu Einkommenseinbußen für viele Betriebe.

Auch die EU-Kommission kritisiert die geplanten Kürzungen für Umwelt-und Klimaschutz im österreichischen Programmentwurf und fordert inhaltliche Nachbesserungen in zentralen Bereichen.

RH-Bericht offenbart massive Mängel im Agrar-Kontroll-system der AMA

Unzureichende Information der Bäuerinnen und Bauern und Schwächen in der Qualitätssicherung!

Die vom Rechnungshof aufgezeigten Mängel im derzeitigen Agrarfördersystem sollten genutzt werden, um im Programm für die ländliche Entwicklung 2015-2020 entsprechende Verbesserungen vorzunehmen.

Der aktuelle Rechnungshofbericht offenbart grundsätzliche Schwächen des österreichischen Agrar-Kontrollsystems. Die Defizite liegen vor allem in einem Kompetenzwirrwarr zwischen Landwirtschaftsministerium, der AMA als Zahlstelle und den ausführenden Landwirtschaftskammern. Letztere haben massive Interessenskonflikte, da sie sowohl die Bäuerinnen und Bauern beraten sollen, als auch gleichzeitig Aufgaben der AMA im Rahmen der Förder- und Kontrollabwicklung übernommen haben.

Die Einhaltung der Vorgaben für die Flächendigitalisierung, die durch die Bezirksbauernkammern abgewickelt werden, wurde vom internen Revisionsdienst der AMA erst beginnend mit 2010 stichprobenartig überprüft. „Er analysierte festgestellte Fehler nicht rechtzeitig im Hinblick auf deren möglichen systemischen Charakter" und legte erst 2013 einen Aktionsplan für die Fehlerbehebung vor, so die Kritik des Rechnungshofes.

Kritik äußerte der Rechnungshof auch an der unzureichenden Information der Bäuerinnen und Bauern über die Auswirkungen die durch Über- oder Unterdeklaration von Flächen drohten, das Ausmaß der Sanktionen seien in der Verpflichtungserklärung nicht oder unzureichend dargestellt.

Auch wenn das Gesamtausmaß der Rückzahlungsverpflichtungen für Österreich im Ausmaß von 3,63 Mio € vergleichsweise gering ist, sind die Auswirkungen im Einzelfall für die betroffenen Bäuerinnen und Bauern gravierend oder sogar existenzbedrohend.

Der Rechnungshofbericht fordert in seinen Empfehlungen unter anderem auch eine einfachere Almflächenfeststellung, wie sie zum Beispiel in Bayern angewendet wird sowie, dass behördliche Aufgaben, wie die amtliche Feststellung der Referenzflächen, in Hinkunft nicht mehr durch die Landwirtschaftskammern abgewickelt werden sollen.

Verbesserungsvorschläge der Grünen Bäuerinnen und Bauern betreffend ÖPUL neu

Die Grünen Bäuerinnen und Bauern fordern Umschichtungen in Höhe von 200 Mio € zugunsten der Umwelt- und Bioförderungen. Weiters fordern wir eine Verbesserung des Entwurfes, insbesondere eine klare Prioritätensetzung innerhalb des Programmes - einfache und klar kontrollierbare Maßnahmen mit einem evaluierbaren Mehrwert und konkreten Zielbestimmungen, sowie eine deutliche Stärkung des Biolandbaus bei gleichzeitiger Vereinfachung der Maßnahme und Förderzuschläge (TOP-UPs) für freiwillige Maßnahmen im Natur-, Biodiversitäts- und Fruchtfolgebereich.


1)      Die komplizierte Maßnahme Umweltgerechte und Biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB) sollte wesentlich vereinfacht werden. Die Digitalisierung von Einzelbäumen ist völlig überzogen. Als Alternative sollte die Fläche mit Bäumen (z.B. Streuobst) herangezogen werden - Die Zahl der Bäume ist beim Erstansuchen anzugeben und darf innerhalb der Periode max. um 10 % verringert werden. 

2)      Die Maßnahme UBB sollte generell nicht als Voraussetzung für andere Fördermodule gelten, sondern ausschließlich als TOP-UP konzipiert sein! Das heißt ein Betrieb, der zB. an der Maßnahme BIO teilnimmt, kann freiwillig zusätzlich spezifische Biodiversitätsmaßnahmen treffen und bekommt diese Leistungen dann zusätzlich abgegolten.

3)      Im Rahmen der Maßnahme UBB sollte bei den Fruchtfolgeauflagen der Anbau von Leguminosen (Ackerbohne, Erbse, Soja, Lupine, u.a.) > 5 % der Ackerfläche besonders gefördert werden.

4)      Die Investitionsförderungen im Rahmen der ländlichen Entwicklung sollten nur an Betriebe vergeben werden, die auch am ÖPUL teilnehmen. Es muss verhindert werden, dass es zu einer negativen Beeinträchtigung der Umwelt durch zB. eine industrielle Tierhaltung kommt.

5)      Bei den Begrünungsvarianten durch Zwischenfrüchte sollte es auch möglich sein Kleegras und Wechselwiesen anzubauen, die im nächsten Jahr dann als Hauptkultur am Acker verbleiben (alte Maßnahme H)

6)      Im System Immergrün ist zu gewährleisten, dass keine Totalherbizide eingesetzt werden dürfen. Der Zeitraum von 50 Tagen zwischen zwei Hauptkulturen ist zu gering und sollte zumindestens auf 60 Tage ausgedehnt werden.

7)      Der GVE-Schlüssel sollte auch für Damwild und Rotwild Tiere unter 1 Jahr berücksichtigen. Dies ist insofern sinnvoll als auch „Zwergzebus" unter einem halben Jahr in der AMA-Liste angeführt sind.

8)      Die Pflanzenschutzmittel-Einschränkungen, die für den vorbeugenden Gewässerschutz auf Ackerflächen für Oberösterreich gelten, nämlich das Verbot des Einsatzes der Wirkstoffe S-Metolachlor, Chloridazon, Terbuthylazin, Metazachlor, Bentazon sollte in allen Bundesländern gelten.

9)      In der Tierschutzmaßnahme Weidehaltung sollten alle Tierkategorien bei den Rindern, Schafen, Ziegen praxisgerechter dargestellt und angeboten werden - zusätzlich sollte diese Maßnahme auch für eine extensive Schweinehaltung angeboten werden

10)  Die Flächenziele für den Biolandbau inkl. Naturschutzflächen, Natura-2000 Gebiete und Bio-Almflächen bis 2020 sollte auf mindestens 750 000 Hektar erhöht werden.

 





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