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Glawischnig zu Klimagipfel: Offener Brief an Kanzler, Umwelt-, Verkehrs- und Wirtschaftsminister
14.04.2008

Typ
Presseaussendung

Kategorie
RSS Feed Sonstiges



Glawischnig zu Klimagipfel: Offener Brief an Kanzler, Umwelt-, Verkehrs- und Wirtschaftsminister

Grüne fordern konkrete Beschlüsse auf Klimagipfel statt weiteren Gipfel der Ergebnislosigkeit

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler!
Sehr geehrter Herr Umweltminister!
Sehr geehrter Herr Verkehrsminister!
Sehr geehrter Herr Wirtschaftsminister!

Anbei übermitteln wir Ihnen die von den Grünen erarbeitete Klimaschutz-Resolution an den diese Woche Donnerstag stattfindenden Klimagipfel der Bundesregierung.

Angesichts der - zuletzt durch den Klimabericht 2008 des Umweltbundesamtes sowie den Rechnungshofrohbericht zur Umsetzung der Klimastrategie belegten - eklatanten Versäumnisse in der österreichischen Klimaschutzpolitik ersuchen wir Sie dringend, die in der Grünen Resolution angeführten Maßnahmen bei den am Klimagipfel (hoffentlich) geplanten Beschlüssen zu berücksichtigen.

Der erste Klimagipfel der Bundesregierung im April 2007 brachte keine Ergebnisse. Einen zweiten Gipfel der Ergebnislosigkeit können wir uns angesichts des dringenden Handlungsbedarfs beim Klimaschutz nicht mehr leisten.

Mit freundlichen Grüßen

Eva Glawischnig, stv. Bundesprecherin der Grünen
Ruperta Lichtenecker, Umwelt- und Energiesprecherin der Grünen
Wolfgang Pirklhuber, Landwirtschaftssprecher der Grünen

Die Grüne Resolution an den Klimagipfel der Bundesregierung im Wortlaut:

GRÜNE RESOLUTION AN DEN KLIMAGIPFEL DER BUNDESREGIERUNG

Beim Klimaschutz darf keine Zeit mehr verloren werden. Der Klimagipfel der Bundesregierung darf nicht wieder ein Gipfel der leeren Versprechungen werden. Die Bundesregierung ist aufgefordert, auf dem Klimagipfel mutige und wirksame Maßnahmen auf den Weg zubringen, dazu zählen insbesondere:

ENERGIEPLAN FÜR ÖSTERREICH
o Erarbeitung eines klima- und sozialverträglichen sowie wirtschaftskompatiblen "Energieplans für Österreich" unter Einbindung von NGOs und ExpertInnen. Darin Festschreibung eines Energieszenarios für die Bereiche Strom, Wärme und Verkehr; aufgeschlüsselt nach Sektoren werden der zu erreichende Energiemix bis 2030 (inkl. zeitlicher Zwischenziele) sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele fixiert.
o Die zwei Säulen des Energieplans: Energiespar-/Effizienz-Offensive und Ausbau erneuerbarer Energien.
o Beschluss des Energieplans als Bundesgesetz und Festschreibung der Länder-relevanten Maßnahmen in Form einer 15a-Vereinbarung, um langfristige Planungssicherheit zu gewährleisten.

KLIMASCHUTZSTRATEGIE KONKRETISIEREN
o Festschreibung verbindlicher Reduktionsziele für die österreichischen Treibhausgasemissionen in der Klimastrategie nach Sektoren in Form eines zeitlichen Stufenplans bis 2030.
o Festlegung von klaren Verantwortlichkeiten von Ministern und Landeshauptleuten für die Ereichung der Sektorenziele (Verkehr, Industrie, Energieerzeugung, Haushalte, Landwirtschaft) sowie die Umsetzung und Finanzierung der notwendigen Maßnahmen.
o Beschluss der Klimaschutzziele als Bundesgesetz und Festschreibung der Länder-relevanten Maßnahmen in Form einer 15a-Vereinbarung, um langfristige Planungssicherheit zu gewährleisten.
STEUERREFORM ALS MOTOR FÜR DEN KLIMASCHUTZ
o Die Steuerreform muss eine aufkommensneutrale ökologisch-soziale Steuerreform werden.
o Steuern auf fossile Energieträger und Verkehr (CO2-Steuer) werden dabei erhöht, während die Steuern auf Arbeit im selben Umfang gesenkt werden.
o Die Haushalte profitieren über die Ausbezahlungen eines Ökobonus.
o Damit können 10% der österreichischen CO2-Emissionen reduziert werden.
o Aufnahme mindestens eines/r ausgewiesenen/r Experten/in in Sachen ökologische Steuerreform in die Steuerreformkommission der Bundesregierung.

STROM: VERBRAUCH SENKEN, 100% ÖKO BIS 2020
o Erstellung und Gesetzesbeschluss über einen nationalen Energieeffizienzplan.
o Einrichtung eines Energiewendefonds, der u.a. eine flächendeckende Energiesparberatung in allen österreichischen Haushalten und Betrieben sicherstellt.
o Der Fonds soll jährlich mit 200 Mio. Euro dotiert werden und Unterstützungsmaßnahmen bei der Umstellung auf energiesparende Geräte und Technologien leisten.
o Beschluss eines neuen Ökostromgesetzes nach Vorbild des deutschen Gesetzes für Erneuerbare Energien
o Erhöhung der Förderdauer für Ökostromanlagen auf 20 Jahre, faire, jährlich degressive Einspeisetarife, generelle Abnahmepflicht für Ökostrom, Energieeffizienzkriterien.

WÄRME: VERBRAUCH SENKEN, 100% ÖKO BIS 2030
o Stopp aller Förderungen für Öl und Gas in der Wohnbauförderung.
o Solaranlagen-Pflicht im Neubau, überall dort wo keine Fernwärme verfügbar ist
o Verpflichtender Niedrigst- und Passivhausstandards in der Wohnbauförderung im großvolumigen Wohnbau ab 2010, im gesamten Wohnbau ab 2012.
o Steigerung der Sanierungsraten im Altbau: Raschest mögliche Erhöhung der Sanierungsrate von derzeit 1% auf mind. 3% für Ein- und Mehrfamilienhäuser.
o Heizungs-Umstellung von 800.000 Haushalten auf erneuerbare Energieträger (Holz / Pellets und Solaranlagen) bis 2020.

VERKEHR: ÖFFIS AUSBAUEN, KOSTENWAHRHEIT IM STRASSENVERKEHR
o Kostenwahrheit im LKW-Verkehr: Anhebung und flächendeckende Ausweitung der LKW-Maut mit Einnahmenverwendung für den Öffentlichen Verkehr.
o Ökologisierung der Verkehrssteuern, Reduktion des Tanktourismus: Anhebung der Diesel-Besteuerung auf das Niveau der Benzinbesteuerung, Schließen der Steuerlücke zwischen Österreich und den Nachbarstaaten (D,I).
o Attraktivierung und Ausbau des Öffentlichen Verkehrs: Deutlicher Ausbau der Finanzierung zusätzlicher Angebote im Nah- und Regionalverkehr nach dem ÖPNRV-Gesetz auf mindestens 80 Mio. Euro pro Jahr sowie wirksame Ausgestaltung der Verkehrserregerabgabe.
o Förderung des Rad- und Fußgängerverkehrs: Rasche, konsequente StVO-Novelle zugunsten des Radfahrens und Zufußgehens, wie im Masterplan Fahrrad und der Klimastrategie gefordert.
o Aufhebung der Biosprit-Zwangsbeimischung von 10 Prozent.
o Pflanzliche Treibstoffe müssen strenge CO2-Reduktions-, ökologische und soziale Standards erfüllen.
o Pflanzentreibstoffe sollen auf nachhaltig produzierten heimischen Rohstoffen beruhen und hauptsächlich innerhalb der Landwirtschaft (z.B. zum Antrieb von Traktoren) eingesetzt werden.
o Durch Forschung und Entwicklung sind Produkte und Produktionslinien zu unterstützen, die eine nachhaltige Produktion von Biomasse unterstützen.
o Globale Ernährungssicherheit hat Vorrang: Die Förderungen für Agrartreibstoffe und Biospritanlagen sind einzustellen. Die Importe von Agrarrohstoffen müssen reduziert werden. Innerhalb der EU ist ein nachhaltiges Gleichgewicht zwischen Pflanzenproduktion und Tierhaltung herzustellen.